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EuGH Urteil vom 12.03.2015 - C-594/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbefreiung, Eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistungen, Überlassung von Pflegepersonal an eine Pflegeeinrichtung, Zeitarbeitsfirma als soziale Einrichtung

Leitsatz (amtlich)

Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar an Pflegebedürftige erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt sind, zur Verfügung stellt, unter den in dieser Bestimmung enthaltenen Begriff „als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen“ fallen.

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Beteiligte

"go fair" Zeitarbeit

"go fair" Zeitarbeit OHG

Finanzamt Hamburg-Altona

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 21.08.2013; Aktenzeichen V R 20/12; BFH/NV 2014, 126)

Tatbestand

„Vorlage zur Vorabentscheidung ‐ Mehrwertsteuer ‐ Richtlinie 2006/112/EG ‐ Art. 132 Abs. 1 Buchst. g ‐ Steuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen ‐ Begriff ‚als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen‘ ‐ Zeitarbeitsunternehmen ‐ Gestellung von qualifizierten Pflegekräften ‐ Ausschluss von der Steuerbefreiung“

In der Rechtssache C-594/13

betreffend ein Ersuchen um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Entscheidung vom 21. August 2013, beim Gerichtshof eingegangen am 21. November 2013, in dem Verfahren

„go fair“ Zeitarbeit OHG

gegen

Finanzamt Hamburg-Altona

erlässt

DER GERICHTSHOF (Neunte Kammer)

unter Mitwirkung der Kammerpräsidentin K. Jürimäe (Berichterstatterin) sowie d...

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Steuerbefreiung, Gestellung von Pflegearbeitskräften an eine Pflegeeinrichtung, Begriff der Einrichtung mit sozialem Charakter
Steuerbefreiung, Gestellung von Pflegearbeitskräften an eine Pflegeeinrichtung, Begriff der Einrichtung mit sozialem Charakter

  Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 21.8.2013, V R 20/12, ging es um die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen i.S. des § 4 Nr. 16 UStG. ...

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