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EuGH Urteil vom 10.02.2000 - C-270/97, C-271/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen – Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) – Protokoll zu Artikel 119 EG-Vertrag – Betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit – Ausschluß teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vom Anschluß an ein betriebliches System, das den Bezug einer zusätzlichen Altersrente ermöglicht – Rückwirkender Anschluß – Rentenanspruch – Verhältnis zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht – Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts

 

Normenkette

EGVtr Art. 119; EGVtr Protokoll zu Art. 119 (jetzt Art. 141 EG)

 

Beteiligte

Deutsche Post

Deutsche Post AG

Elisabeth Sievers

Brunhilde Schrage

 

Tenor

1. Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.

2. Artikel 119 des Vertrages steht Vorschriften eines Mitgliedstaats, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, ungeachtet der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern der verschieden...

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