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EuGH Urteil vom 06.06.2013 - C-383/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

EWR-Abkommen, Steuerpflicht der von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen, Steuerbefreiung der von Inlandsbanken gezahlten Zinsen

Leitsatz (amtlich)

1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV und Art. 36 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass es eine Regelung eingeführt und beibehalten hat, die für von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen eine insofern diskriminierende Besteuerung vorsieht, als eine Steuerbefreiung ausschließlich auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen Anwendung findet.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Normenkette

AEUV Art. 56; EWR-Abkommen Art. 36

Beteiligte

Kommission / Belgien

EU-Kommission

Königreich Belgien

Tatbestand

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ‐ Art. 56 AEUV und 63 AEUV ‐ Art. 36 und 40 EWR-Abkommen ‐ Steuerrecht ‐ Steuerbefreiung, die auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen anwendbar ist, nicht jedoch auf von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen“

In der Rechtssache C-383/10

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV, eingereicht am 30. Juli 2010,

Europäische Kommission, vertreten durch R. Lyal und F. Dintilhac als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Königreich Belgien, vertreten durch J.-C. Halleux und M. Jacobs als Bevollmächtigte,

Beklagter,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Richters A. Borg Barthet in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Fünften Kammer sowie des Richters J.-J. Kasel und der Richterin M. Berger (Berichterstatterin),

Generalanwalt: P. Cruz Villalón,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schl...

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