Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 06.05.1992 - C-20/91

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Entnahme eines Wohngebäudes

 

Leitsatz (redaktionell)

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob sich bei einem Bauunternehmer, der auf einem erworbenen, aber dem Privatvermögen zugeordneten Grundstück ein Wohngebäude zur privaten Nutzung errichtet hatte, die Entnahme nur auf das errichtete Wohngebäude oder auch auf den dazugehörigen Grund und Boden erstreckt. Für die Errichtung des Wohngebäudes hatte der Bauunternehmer den Vorsteuerabzug geltend gemacht.

Der EuGH hat entschieden, daß nach Artikel 5 Abs. 6 der .6. EG-Richtline (als Lieferung gegen Entgelt gilt die Entnahme eines Gegenstandes aus dem Unternehmen) im Fall eines Bauunternehmers, der ein Grundstück zu dem ausschließlichen Zweck erwirbt, es für seinen privaten Bedarf zu nutzen, darauf aber im Rahmen seiner Tätigkeit ein Wohnhaus errichtet, in dem er selbst wohnen will, nur dieses Wohnhaus und nicht das Grundstück als seinem Unternehmen entnommen anzusehen ist. Das Urteil entspricht der deutschen Rechtsauffassung.

 

Beteiligte

Pieter de Jong

Staatssecretaris van Financiën

 

Gründe

Urteil des Gerichtshofes

(Dritte Kammer)

„Mehrwertsteuerberichtigung – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie”

In der Rechtssache C-20/91

betreffend ein dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom Hoge Raad der Nederlanden (Dritte Kammer) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

Pieter de Jong[1]

gegen

Staatssecretaris van Financiën

vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 5 Absatz 6 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie des Rates (77/388/EWG) vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABI. L 145, S. 1),

erläßt

Der Gerichtshof

(Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten F. Grévisse, der Richter J. C. Moitinho de Almeida und M. Zuleeg,

Generalanwalt: F. G. Jacobs

Kanzler: J. A. Pompe, Hilfskanzler

unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen

der niederländischen Regierung, vertreten durch B. R. Bot, Generalsekretär im Außenministerium,

der deutschen Regierung, vertreten durch E. Röder als Bevollmächtigten,

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Føns Buhl, Rechtsberater, und B. J. Drijber, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte,

aufgrund des Sitzungsberichts,

nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der niederländischen Regierung, vertreten durch J. W. de Zwaan als Bevollmächtigten, der deutschen Regierung, vertreten durch C.-D. Quassowski als Bevollmächtigten, und der Kommission in der Sitzung vom 24. Januar 1992,

nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 27. Februar 1992,

folgendes

Urteil

1 Der Hoge Raad der Nederlanden hat mit Urteil vom 19. Dezember 1990, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Januar 1991, gemäß Artikel 117 EWG-Vertrag drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5 Absatz 6 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie des Rates (77/388/EWG) vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABI. L 145, S. 1; im folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2 Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Bauunternehmer P. de Jong (im folgenden: Kläger) und der niederländischen Finanzverwaltung, zu dem es nach der Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheids kam.

3 Am 15. August 1978 kaufte der Kläger unter Befreiung von der Umsatzsteuer ein Grundstück mit Gebäude.

4 Am 30. Juli 1979 verkaufte er ungefähr die Hälfte des Grundstücks an einen Dritten, ohne Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Danach riß er das Gebäude ab und errichtete zwei Wohnhäuser, das eine – 1980 fertiggestellte – für Rechnung des Käufers auf dem verkauften Grundstücksteil, das andere – 1981 fertiggestellte – auf dem anderen Grundstücksteil für sich selbst.

5 Der Kläger brachte die Umsatzsteuer in Abzug, die ihm für Gegenstände und Leistungen in Rechnung gestellt worden war, die bei der Errichtung der Häuser geliefert und erbracht worden waren. Als er eines der beiden Wohnhäuser für private Zwecke verwendete, gab er in der Erklärung über die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer einen Betrag in Höhe der Steuer an, die er für Gegenstände und Dienstleistungen abgezogen hatte, zu deren Lieferung und Erbringung es beim Bau des für seinen privaten Bedarf verwendeten Wohnhauses gekommen war.

6 Die niederländische Finanzverwaltung war jedoch der Ansicht, nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g des niederländischen Gesetzes über die Umsatzsteuer umfasse die Besteuerungsgrundlage nicht nur den Wert des Hauses, sondern auch den Wert des bebauten Grundstücks, weil Haus und dazugehörendes Grundstück als eine einzige Lieferung von Gegenständen anzusehen seien. Dementsprechend nahm sie einen Betrag in Höhe von 26 168 HFL – dies sind 18 % des Grundstückswertes – in...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH Kommentierung: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach nach Montage einer Photovoltaik-Anlage
Dach mit Photovoltaikanlage
Bild: TR ⁄ pixelio

Wird aufgrund unsachgemäßer Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaik-Anlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Schadens notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten der Vorsteuerabzug zu.


Wechsel der Steuerschuldnerschaft - § 13b UStG: Tatbestände, die zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft führen
Germany, Hamburg, Man and woman with blueprint at harbour
Bild: Corbis

Das 2. Kapitel des Topthemas "Wechsel der Steuerschuldnerschaft" greift die einzelnen Tatbestände auf, die die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bewirken und beschreibt sie näher. Praxis-Beispiele helfen beim Umsetzen im Arbeitsalltag.


Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
IFRS visuell
Bild: Haufe Shop

Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


EuGH C-281/91
EuGH C-281/91

  Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerbefreiung bei der Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen  Beteiligte Staatssecretaris van Financiën   Tenor Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren