Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 31.08.2006 - II E 4/06 (NV) (veröffentlicht am 08.11.2006)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gebühr für Gerichtsbescheid trotz Erledigung des Rechtsstreits in anschließender mündlicher Verhandlung

 

Leitsatz (NV)

1. Die durch den Gerichtsbescheid ausgelöste Gebühr bleibt trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung bestehen.

2. Soweit sich ein Beteiligter dadurch schlechter steht, als er ohne den Gerichtsbescheid bei Erledigungserklärung in einer stattdessen sofort durchgeführten mündlichen Verhandlung gestanden hätte, steht dem gegenüber, dass ihm die nach förmlicher Beratung gebildete Auffassung des Gerichts zu seinem Streitfall schriftlich bekannt gegeben worden ist.

 

Normenkette

FGO § 90a Abs. 1, § 138

 

Tatbestand

I. In dem Revisionsverfahren …, für das die Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Erinnerungsführerinnen) nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hatten, war zunächst ein Gerichtsbescheid ergangen. In der auf Antrag der Erinnerungsführerinnen durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Mit Kostenrechnung vom 6. Juli 2006 wurden Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen, für den Gerichtsbescheid sowie für den Beschluss nach § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angesetzt. Mit der Erinnerung wenden sich die Erinnerungsführerinnen gegen die Gebühren für den Beschluss gemäß § 138 FGO der Höhe nach und für den Gerichtsbescheid dem Grunde nach.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Erinnerung ist unbegründet.

1. Die Gebühr für den Beschluss nach § 138 FGO war in der vorangegangenen Kostenrechnung vom 3. Mai 2006 nach geschätzten außergerichtlichen Kosten von lediglich 979,04 € für das Klageverfahren und 644,50 € für das Revisionsverfahren angesetzt worden. Dies ist nach Bekanntwerden des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Finanzgerichts (FG) vom 23. Mai 2006 durch Ansatz der tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten von 3 097,22 € berichtigt worden.

2. Nach § 90a Abs. 1 FGO kann das Gericht in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen des Gerichts und ist nicht abhängig von der Zustimmung der Beteiligten. Die für den Gerichtsbescheid anfallende Gebühr wird auch dann erhoben, wenn anschließend ein die Instanz abschließendes Urteil ergeht, für das allerdings in diesem Fall eine ermäßigte Gebühr entsteht (Anlage 1 zu § 11 des Gerichtskostengesetzes, Kostenverzeichnis Nr. 3133, 3134).

Soweit sich ein Beteiligter infolge der für den Gerichtsbescheid entstandenen Gebühr schlechter steht, als er ohne den Gerichtsbescheid bei Erledigungserklärung in der stattdessen sofort durchgeführten mündlichen Verhandlung gestanden hätte, ist dies eine vom Gesetz gewollte Rechtsfolge, der ausgleichend gegenübersteht, dass ihm die nach förmlicher Beratung gebildete Auffassung des Gerichts zu seinem Streitfall schriftlich bekannt gegeben worden ist. Die durch den Gerichtsbescheid ausgelöste Gebühr bleibt trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung bestehen (vgl. für den Fall der Rechtsmittelrücknahme Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Oktober 1983 VII E 6-7/83, BFHE 139, 237, BStBl II 1984, 62).

3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1615011

BFH/NV 2007, 73

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bild: Haufe Shop

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    Finanzgerichtsordnung / § 90a [Entscheidung ohne mündliche Verhandlung]
    Finanzgerichtsordnung / § 90a [Entscheidung ohne mündliche Verhandlung]

      (1) Das Gericht kann in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.  (2) 1Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheides mündliche Verhandlung beantragen. 2Hat das Finanzgericht in ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren