Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 21.12.2006 - II B 174/05 (NV) (veröffentlicht am 07.02.2007)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Begründung bei Sachverhaltsrügen

 

Leitsatz (NV)

Zur ordnungsgemäßen Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen, reicht die bloße Behauptung, in der mündlichen Verhandlung die Nichterhebung der (schriftsätzlich) angebotenen Beweise gerügt zu haben, nicht aus. Gibt die Sitzungsniederschrift zu diesem Punkt nichts her, muss vielmehr weiter vorgetragen werden, dass die Protokollierung der Rüge verlangt und ‐ im Falle einer Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen ‐ eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582).

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 26.10.2005; Aktenzeichen 3 K 163/03)

 

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht.

Mit der Rüge, das Finanzgericht (FG) habe den Abtretungsvertrag vom 28. November 1996 unter Verstoß gegen gesetzliche Auslegungsregeln (§§ 133, 157, 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches), gegen Logik und Denkgesetze falsch interpretiert, wird kein Verfahrensfehler, sondern ein materieller Fehler des finanzgerichtlichen Urteils gerügt, der nicht zum Katalog der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO gehört und deshalb als solcher eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann.

Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ferner geltend macht, das FG habe keine Sachaufklärung zur Frage der Auslegung des Übertragungsvertrages vorgenommen, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung eines Sachaufklärungsmangels nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO.

Zur ordnungsgemäßen Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen, reicht die bloße Behauptung, in der mündlichen Verhandlung die Nichterhebung der (schriftsätzlich) angebotenen Beweise gerügt zu haben, nicht aus. Gibt die Sitzungsniederschrift --wie im Streitfall-- zu diesem Punkt nichts her, muss vielmehr weiter vorgetragen werden, dass die Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle einer Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582).

Die Klägerin legt ferner auch nicht schlüssig dar, dass das FG von Amts wegen gehalten war, den von ihr bezeichneten Mitgesellschafter als Zeugen zu vernehmen. Bei einer Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Pflicht zur Sachaufklärung ist jedoch darzulegen, welche Tatsachen auch ohne Antrag aufzuklären waren. Ferner muss die Beschwerde erkennen lassen, aus welchen Gründen ein durch einen sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretener Kläger keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, gleichwohl aber sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung von sich aus aufdrängen musste. Des Weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Entscheidung vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70; BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, m.w.N.).

Derartige Ausführungen enthält die Beschwerdebegründung nicht. Insbesondere fehlt es an der Darlegung, was genau aufzuklären gewesen wäre und welche Schlussfolgerungen sich für das FG daraus hätten ergeben können. Allein die allgemeine Behauptung, es habe noch Aufklärungsbedarf bestanden, reicht nicht aus.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1692584

BFH/NV 2007, 746

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      5
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      2
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      2
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      2
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      1
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • IFRS 16 - Leasingverhältnisse / Angaben
      1
    • Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: län ... / 7.4.5 Sanktionen bei Verstoß gegen Erstellung oder Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Anhang zu § 8: ABC der verdeckten Gewinnausschüttung / Allgemeine Voraussetzungen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Verantwortlichkeit des Prüfers
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 66 EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert
      0
    • ErbStR 2011 / Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an ... / 3.2.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten (S. 3)
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Finanzgerichtsordnung / § 116 [Wesentliche Verfahrensmängel]
    Finanzgerichtsordnung / § 116 [Wesentliche Verfahrensmängel]

      (1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.  (2) 1Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils bei dem Bundesfinanzhof einzulegen. 2Sie muss das angefochtene Urteil bezeichnen. 3Der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren