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BFH Beschluss vom 13.06.1996 - V B 130/95 (NV)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB; Bezeichnung des Verfahrensmangels

 

Leitsatz (NV)

Trägt der Beschwerdeführer vor, das FG habe einen rechtlichen Gesichtspunkt übersehen und unzutreffende Schlüsse tatsächlicher Art gezogen, macht er keinen Verfahrensmangel, sondern den Inhalt des Urteils betreffende Mängel der Entscheidung geltend.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

BFH/NV 1996, 840

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