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Bayerischer VGH Beschluss vom 05.05.2003 - 16 DC 01.2048

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Disziplinarrecht. Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge. Chronifiziertes Schmerzsyndrom. Widersprüchliche amtsärztliche Gutachten. Beweislast. Verlust der Dienstbezüge. Antrag nach Art. 111 Abs. 1 BayDO. Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts A. vom 23. Mai 2001

 

Normenkette

BBesG § 9; BayDO Art. 111

 

Verfahrensgang

VG Ansbach (Beschluss vom 23.05.2001; Aktenzeichen 23 DA 00.877)

 

Tenor

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu tragen.

 

Tatbestand

I.

Der 1951 geborene Antragsteller ist Fachlehrer an einer Grund- und Hauptschule. Er ist seit 7. Januar 1999 krank gemeldet.

Er betrieb ein Ruhestandsversetzungsverfahren.

Am 25. Oktober und am 13. Dezember 1999 wurde er in der medizinische Untersuchungsstelle (MUS) der Regierung von Mittelfranken fachorthopädisch untersucht. Im Gesundheitszeugnis dieser Behörde vom 3. Januar 2000 wurde unter Einbeziehung von vom Antragsteller vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen – u.a. Gutachten Dr. M. vom 15.12.1999 – festgestellt, dass er an einem chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule leide, wobei sich kein sicherer Anhalt für ein entzündlich rheumatisches Geschehen feststellen lasse. Berufsrelevante funktionelle Einschränkungen der Wirbelsäule und Gliedmaßen fänden sich nicht. Es bestünden keine Bedenken, ihn wie bisher als Fachlehrer ab sofort einzusetzen. Zur Optimierung der Schmerzbehandlung werde eine vorzeitige erneute stationäre Heilbehandlung, etwa in einem Rheumazentrum, empfohlen.

Mit Schreiben vom 10. Januar 2000 forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller zum Dienstantritt auf. Er wurde darauf hingewiesen, dass privatärztliche Attes...

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