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BAG Urteil vom 22.08.1967 - 1 AZR 100/66

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Leitsatz (redaktionell)

Bei einer Arbeitszeitverlegung mit vollem Lohnausgleich hat der Arbeiter, der an den durch die Verlegung freigestellten Tagen arbeitsunfähig erkrankt ist, keinen Anspruch auf Zahlung des Krankengeldzuschusses, weil an diesen Tagen von vornherein nicht gearbeitet worden ist.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 19.01.1966; Aktenzeichen 3 Sa 594/65)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437121

BAGE 20, 41

BAGE, 41

BB 1967, 1337

DB 1967, 1990

BetrR 1968, 166

ARST 1968, 25

DOK 1967, 570

SAE 1968, 117

AP § 1 ArbKrankhG, Nr 42

AR-Blattei, ES 1000 Nr 100

AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 100

ArbuR 1967, 315

EzA § 1 ArbKrankhG, Nr 20

MDR 1968, 84

SozSich 1967, 313

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