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BAG Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

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Leitsatz (redaktionell)

1. Der Anspruch eines Arbeiters auf Lohnfortzahlung ist auch dann auf sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. In diesem Fall kann der Arbeiter bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderung die Sechs-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles - im Anschluß an BAG 1967-09-12 1 AZR 367/66 = BAGE 20, 90 = AP Nr 27 zu § 133c GewO (zur Gehaltsfortzahlung an technische Angestellte)).

2. Zwei selbständige Verhinderungsfälle liegen vor, wenn ein Arbeiter (entsprechendes gilt auch für Angestellte) zwischen zwei Krankheiten tatsächlich arbeitet oder wenn er zwischen den beiden Krankheiten zwar arbeitsfähig war, tatsächlich aber nicht arbeiten konnte, weil er nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden arbeitsfähig war.

3. Über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und damit über das Ende des Verhinderungsfalles entscheidet der Arzt. Enthält die ärztliche Bescheinigung nur die Angabe eines Kalendertages, wird in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der vom erkrankten Arbeiter üblicherweise an diesem Kalendertag zu leistenden Arbeitsschicht bescheinigt.

 

Normenkette

BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1; GewO § 133c S. 1; LFZG § 1 Abs. 1 S. 2; HGB § 63 Abs. 1 S. 1; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 29.11.1979; Aktenzeichen 24 Sa 1307/79)

ArbG Essen (Entscheidung vom 24.08.1979; Aktenzeichen 2 Ca 1743/79)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440480

BAGE 37, 172-181 (LT1-3)

BAGE, 172

BB 1982, 1985-1987 (LT1-3)

DB 1982, 601-603 (LT1-3)

NJW 1982, 1664

AuB 1983, 91-91 (T)

BG 1982, 572-573 (LT1-3)

ARST 1982, 70-71 (LT1-3)

BlStSozArbR 1982, 135-136 (T)

JR 1982, 440

SAE 1982, 140-143 (LT1-3)

USK, 81251 (LT1-3)

ZIP 1982, 343

ZIP 1982, 343-347 (LT1-3)

AP § 1 LohnFG (LT1-3), Nr 48

AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 113 (LT1-3)

AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 113 (LT1-3)

BKK 1982, 346-347 (LT2-3)

EzA § 1 LohnFG, Nr 59 (LT1-3)

MDR 1982, 524-525 (LT1-3)

VersR 1982, 682-684 (LT1-3)

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