Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Ulm Urteil vom 28.01.2004 - 2 Ca 516/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 09.11.2005; Aktenzeichen 5 AZR 128/05)

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 03.03.2005; Aktenzeichen 21 Sa 19/04)

 

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 170,51 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 07.08.2003 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 327,36 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 07.08.2003 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, 218,24 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 01.01.2004 zu bezahlen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 715,99 EUR festgesetzt.

6. Soweit die Berufung nicht bereits Kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, ab 01.01.2003 die Tariflohnerhöhung des Vergütungstarifvertrags Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an die Klägerin weiterzugeben.

Die Beklagte ist ein überregionaler Träger von Altenpflegeeinrichtungen. Die am 04.03.1956 geborene Klägerin ist seit 15.02.1997 bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder; ihr Ehemann ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Der am 12.03.1997 zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag enthält in Bezug auf die Vergütung unter § 5 folgende Regelung:

„§ 5 Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung:

Vergütungsgruppe/-Stufe KR II/3

=

DM

2.157,71

Ortszuschlag

=

DM

1.540,53

Allgemeine Zulage

=

DM

155,84

DM

3.854,08

Bei der Verrichtung von Überstunden, für Arbeiten an Sonntagen, Wochenfeiertagen und für Nachtarbeit vereinbaren die Parteien Zuschläge. Hinsichtlich deren Höhe ori...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


LAG Baden-Württemberg 21 Sa 19/04
LAG Baden-Württemberg 21 Sa 19/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Auslegung eines Formular-Arbeitsvertrages. Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an den BAT. Formulararbeitsvertrag  Leitsatz (redaktionell) Verweisen die Parteien in einem Formulararbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren