Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Dortmund Urteil vom 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 28.08.2002 weder außerordentlich noch ordentlich zum 31.12.2002 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen als Erzieherin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin mit Schreiben vom 26.07.2002 und 19.08.2002 erteilten Abmahnungen zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 16.051,– EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses.

Die am … in … geborene Klägerin steht seit dem Jahre 1994 bei der beklagten Stadt in einem Arbeitsverhältnis. Zunächst leistete sie dort ihr Anerkennungsjahr als Erzieherin. Seit dem 01.05.1995 ist sie in wechselnden befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt und wird im Kindergarten … eingesetzt. Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige, verheiratet und hat einen 2-jährigen Sohn. Das Arbeitsverhältnis als Erzieherin ist als Sonderurlaubsvertretung befristet bis zum 31.03.2005.

Die Klägerin ist Muslimin und trägt seit ihrem 12. Lebensjahr ein Kopftuch. Bis Ende 2001 hat die Klägerin das Kopftuch jedoch bei der Arbeit im Kindergarten nicht getragen, sondern bei Betreten des Kindergartens das Kopftuch abgelegt.

Anfang des Jahres 2002 entschloss sich die Klägerin das Kopftuch auch während der Arbeitszeit im Kindergarten zu tragen.

Am 15.07.2002 führte der Jugendamtsleiter im Beisein der Kindergartenleiterin mit der Klägerin ein Gespräch über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Konfliktsituation „Kopftuchtragen aus religiösen Gründen”. ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD
Bild: Haufe Shop

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


BAG 6 AZR 537/95
BAG 6 AZR 537/95

  Entscheidungsstichwort (Thema) Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung  Leitsatz (redaktionell) 1. Teilzeitbeschäftigte Angestellte bedürfen nach § 11 BAT in Verbindung mit § 68 Abs 1 Nr 3 BG NW auch dann einer Genehmigung für eine ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren