Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Friedberg (Hessen) Urteil vom 18.03.1998 - C 1626/96-17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger das Sparbuch der …, Kontonummer … mit einem Guthaben in Höhe von 2.762,82 DM herauszugeben

und

der Beklagte zu 1., …, wird verurteilt, die Erklärung abzugeben, aus der Verpfändungserklärung bezüglich des vorgezeichneten Sparbuchs vom 09.06.1993 keinerlei Rechte mehr herleiten zu wollen

und zwar Zug um Zug gegen Zahlung von 778,51 DM.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 23 % und die Beklagten zu 77 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 

Tatbestand

Die Kläger begehren von den Beklagten die Herausgabe eines Kautionssparbuchs sowie von dem Beklagten zu 1. die Abgabe einer Erklärung, aus einer Verpfändungserklärung bezüglich des Kautionssparbuch keinerlei Rechte mehr herleiten zu wollen.

Die Parteien schlossen unter dem 28.03.1993 eine mietvertragliche Vereinbarung aufgrund derer die Kläger bezüglich der Wohnung … in … das vormals zwischen den Beklagten und Frau … bestehende Mietverhältnis eintraten. Gemäß § 24 des Mietvertrages vom 03.02.1993 zwischen den Beklagten und Frau … war eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.420,00 DM zu erbringen. Auf die Einzelheiten des Mietvertrages vom 03.02.1993 zwischen den Beklagten und Frau … wird Bezug genommen. Unter dem 09.06.1993 gab die Klägerin zu 1., die damals noch nicht verheiratet war und den Namen … trug, eine Verpfändungserklärung über die Verpf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Bild: Haufe Shop

Uwe Effenberger bietet mit seinem Buch einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz und zeigt, wie Sie KI erfolgreich in Ihrer Immobilienverwaltung einsetzen können. Es erklärt die Grundlagen Künstlicher Intelligenz , erläutert die wichtigsten Fachbegriffe und zeigt, wie KI den Arbeitsalltag in der Verwaltung erleichtern kann. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tools.


OLG Hamburg 2 Wx 85/01
OLG Hamburg 2 Wx 85/01

  Verfahrensgang LG Hamburg (Beschluss vom 10.05.2001; Aktenzeichen 318 T 127/00)   Tenor I. Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des LG Hamburg, Zivilkammer 18, v. 10.5.2001 wird zurückgewiesen. II. Der ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren