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Wiedereingliederung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich und ist im Sozialgesetzbuch SGB V und SGB IX verankert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zur stufenweisen Wiedereingliederung finden sich in § 74 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung).

1 Ziel der Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch eine schonende Heranführung an die Arbeitsbelastungen zu verbessern oder wenigstens zu stabilisieren. Als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erfolgt sie auf Empfehlung des behandelnden Arztes.

Die Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Phase, in der der Arbeitnehmer weiterhin dem rechtlichen Status nach arbeitsunfähig ist. Ihm entstehen daher in keinem Fall irgendwelche finanziellen oder versicherungsrechtlichen Nachteile. Voraussetzung für die Wiedereingliederungsmaßnahme ist, dass der Arbeitnehmer bereit und in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit in gewissem Umfang wieder aufzunehmen. Darüber entscheidet der behandelnde Arzt mit dem Betroffenen. Ein direkt abzuleitender Rechtsanspruch auf eine solche Maßnahme besteht gegenüber dem Arbeitgeber nicht.

 
Wichtig

Betriebliches Eingliederungsmanagement und Wiedereingliederung

Oft findet sich eine Wiedereingliederung nach § 74 SGB V auch als Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (B...

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