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Was tun, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden? / 5.5 Schritt 5: Gerichtliches Mahnverfahren

Hartmut Fischer
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Wenn alle Stricke reißen, kommen Sie um ein gerichtliches Mahnverfahren nicht herum. Sie dürfen dies auf keinen Fall mit einer Klageerhebung verwechseln. Beim Mahnverfahren beantragen Sie beim Gericht einen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid. Das ist bei Weitem günstiger als eine Klageerhebung.

Hinzu kommt, dass dieses Verfahren auch schneller ist, da es ohne Gerichtsverhandlung abgewickelt wird. Sie müssen den Mahnbescheid auf einem Formular beantragen, den Sie im Buch- und Bürobedarfshandel erhalten.

Nach Erhalt des Mahnbescheids kann der Empfänger binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Tut er das, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Verzichtet er darauf, können Sie nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen, dem das Mitglied wieder binnen 14 Tagen widersprechen kann.

 
Praxis-Tipp

Sie können die Vordrucke für das gerichtliche Mahnverfahren auch kostenlos im Internet erstellen und online einreichen. Hierzu rufen Sie bitte die Internetseite Online-Mahnantrag.de auf. Diese Seite ist ein Service der deutschen Mahngerichte und kostenlos. Es gibt auch andere Internetangebote, bei denen auch das gesamte Verfahren für Sie abgewickelt wird. Allerdings sind diese Angebote kostenpflichtig.

Wenn Sie es für sinnvoll halten, können Sie vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens noch einen Versuch unternehmen, das Mitglied zur Zahlung zu bewegen, ohne die Gerichte zu bemühen. Hierzu füllen Sie das Formular aus, mit dem das gerichtliche Mahnverfahren beantragt wird. Dann kopieren Sie den Antrag und befestigen eine Haftnotiz auf der Kopie. Auf der Notiz haben Sie handschriftlich vermerkt, dass Sie den Antrag einreichen werden, wenn das Geld nicht binnen einer Woche auf dem Vereinskonto eingeht. So manches Mitglied zahlt dann, weil es mit dem Gericht nichts zu tu...

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