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Warum müssen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten?

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Arbeitsschutz im Unternehmen ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Nur wenn Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz erkannt und geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, kann Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Verfügt er selbst nicht über die nötigen Kenntnisse, kann er zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen, seine Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
  • Bereits ab einem Beschäftigten muss grundsätzlich ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt werden. Sie beraten den Arbeitgeber und unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.
  • Der Betriebsarzt hat den Gesundheitsschutz im Blick, der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf der Sicherheit der Beschäftigten. Beide Kompetenzen sind für einen wirksamen Arbeitsschutz erforderlich. Beide müssen zusammenarbeiten.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV-V 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

1 Details

1.1 Definition

Bereits ab einem Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt bestellt werden. Deren Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers (§ 1 ASiG). Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Umfang der Betreuung ist durch die DGUV-V 2 geregelt. Sie legt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten eine Grundbetreuung fest und fordert zusätzlich einen betriebsspezifischen Teil, der vom Unternehmer festgelegt werden muss. Dabei muss er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bedürfnisse und Notwendigkeiten des Unternehmens müssen berücksichtig...

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