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Wallboxen im Wohnungseigentum (FAQs)

Dr. Oliver Elzer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Möchten Wohnungseigentümer oder deren Mieter eine Wallbox installieren oder wird das Gebäude umfassend renoviert, stellen sich zunehmend Fragen zur Installation dieser Wallboxen. Hier finden Sie eine Sammlung der in diesem Zusammenhang an Dr. Elzer gestellten Fragen, die er regelmäßig in seinen Online-Seminaren beantwortet.

"Angrenzende Stellplätze" i.S.d. GEIG

 

Was heißt "angrenzende Stellplätze" präzise?

Die Stellplätze, die sich nicht in der Tiefgarage befinden, aber auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück.

§ 3 GEIG lautet wie folgt:

Zitat

An das Gebäude angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,

1.

denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,

2.

überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und

3.

eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.

Befreiung von Kostenbeteiligung

 

In einer Garagengemeinschaft ist ein Ladekonzept in Vorbereitung. Ein Eigentümer hat sich nach Gestattung durch die Garagengemeinschaft einen eigenen Stromanschluss vom eigenen Haus aus geschaffen (keine Nutzung der Garageninfrastruktur). Er möchte jetzt einen Beschluss, dass er auch künftig von einer Kostenbeteiligung an der Ladeinfrastruktur ausgenommen wird. Kann ein solcher Ausschluss auf Dauer beschlossen werden?

Ich verstehe die Frage so, dass es sich bei der Garagengemeinschaft um eine Wohnungseigentumsanlage handelt. Die Frage geht dann dahin, ob ein Wohnungseigentümer dauerhaft von den Kosten für eine Ladeinfrastruktur befreit werden kann.

Damit würde man von § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG abweichen, da danach ein Wohnungseigentümer, dem eine bauliche Veränderung gestattet wurde, grundsätzlich an den Folgekosten zu beteiligen ist. Eine Beschlusskompetenz für einen solchen Beschluss räumt § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG ein. Dieser Beschl...

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