Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tax Compliance Management System: Erforderlichkeit im Rahmen der Umsetzung des § 2b UStG

Anika Berg, Prof. Merdan Seker
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

Der Beitrag hat das Ziel, die Erforderlichkeit eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) näher zu beleuchten. Es soll dargestellt werden, wie eine Umsetzung des TCMS nach dem IDW PS 980 und dem IDW Praxishinweis 1/2016 erfolgt. Hierfür wird zunächst auf die risikoreduzierende Wirkung eines TCMS eingegangen. Dies erfolgt, indem einige Straf- und Bußgeldvorschriften näher erläutert werden. Im Anschluss wird dargestellt, welche Wirkung ein TCMS auf diese Vorschriften hat.

Es wird der Zusammenhang zwischen einem TCMS und der Einfluss durch die Neuregelung der Besteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des § 2b UStG erklärt. Nach einer Abgrenzung des Begriffs TCMS von CMS, wird auch eine Definition von einem Tax Compliance Management System herausgearbeitet.

Im letzten Kapitel wird ausführlich die Einführung des TCMS erläutert, die Voraussetzungen und die 7 Grundelemente beschrieben: Tax-Compliance-Kultur, Tax-Compliance-Ziele, Tax-Compliance-Organisation, Tax-Compliance-Risiken, Tax-Compliance-Programm, Tax-Compliance-Kommunikation, Tax-Compliance-Überwachung und Verbesserung.

1 Einleitung

Eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren kann die Finanzverwaltung gemäß § 370 Abs. 3 AO in besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung vorsehen. Einen besonders schweren Fall stellt nach dem Urteil des BGH vom 27.10.2015 bereits jede Steuerhinterziehung i. H. v. 50.000 EUR dar.[1] Dies zeigt, dass es unerlässlich ist, sich kontinuierlich um die korrekte Einhaltung steuerlicher Vorschriften zu bemühen. Ein Compliance Management System kurz CMS ist auf die Einhaltung bestimmter Regeln und somit auf die Verhinderung von Regelverstößen ausgelegt.[2] Ein Tax Compliance Management System ist ein Teilbereich eines CMS, bei dem es speziell darum geht, solche vorgenannten steuerlichen Reg...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    995
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    953
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    948
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    946
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    845
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    824
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    786
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    771
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    765
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    750
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    738
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    718
  • Jubiläumszuwendung
    717
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    703
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    695
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    671
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    661
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    658
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    652
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    649
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Finanz Office für die öffentliche Verwaltung
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren