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Steuerliche Folgen aus der Teilnahme eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers an einem US-401(k)-Plan oder einem Individual Retirement Account (BB 2012, Heft 34, S. 2083)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung ist der Arbeitnehmer regelmäßig an der Fortführung einer betrieblichen Altersversorgung interessiert. Dann kommt das Steuerrecht mehrerer Staaten zur Anwendung und kollidiert insbesondere bei der Frage der steuerlichen Behandlung in der Ansparphase. Das führt u. U. zur Doppelbesteuerung. Auch treten Diskrepanzen beim Umfang der steuerlichen Förderung zu Tage. Die Problematik und Lösungsansätze stellt der Beitrag am Beispiel der Regelungen in den USA einerseits und in Deutschland andererseits einschließlich der Möglichkeiten des Arbeitgebers zur zweckmäßigen Mitgestaltung solcher Konstellationen dar.

I. Besteuerung von Alterseinkünften bei internationalen entsandten Arbeitnehmern

1. Wo liegen die Probleme bei internationaler Arbeitnehmerentsendung?

Arbeitnehmer werden seit vielen Jahren in großem Umfang zeitlich befristet aus Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland entsandt, um in dem jeweiligen Gaststaat für den Arbeitgeber oder für ein Konzernunternehmen tätig zu werden. Häufig ist der Arbeitnehmer interessiert, eine im Heimatstaat bestehende betriebliche Altersversorgung fortzuführen. Dann unterliegt die betriebliche Altersversorgung dem Steuerrecht zweier und gegebenenfalls mehrerer Staaten, wenn der entsandte Arbeitnehmer während der Ansparphase in mehreren Staaten arbeitet. Denn der Gaststaat besteuert regelmäßig die Beiträge, die für den Arbeitnehmer an eine Altersvorsorgeeinrichtung im Heimatstaat geleistet werden, als Bestandteil des Arbeitslohns, den der Arbeitnehmer für die Tätigkeit bezieht, die er im Gaststaat ausübt. Nach Rückkehr des Arbeitnehmers in den Heimatstaat wird er dort mit Alterseinkünften besteuert, die er im Ruhestand bezieht.

Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten korrespondiert die Besteuerung der Alterseinkünfte mit der Besteuerung der Beiträge während der Ansparphase, sog. intertemporale Korrespo...

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