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Stand der Technik

Katrin Zittlau
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff "Stand der Technik" wird in Vorschriften des Arbeitsschutzes genutzt. Der Stand der Technik ist dabei zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, eine sog. Technikklausel, wird aber entsprechend definiert: "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind." (§ 2 Abs. 10 BetrSichV)

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Bundesministerium der Justiz (2024): Bekanntmachung des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit, 4. vollständig überarbeitete Auflage[1]

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

EmpfBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"

[1] https://hdr4.bmj.de/Webs/HDR/DE/Inhaltsuebersicht/inhaltsuebersicht.html?nn=167640

1 Einordnung

Der Begriff "Stand der Technik" ist eine von 3 Generalklauseln, die in der Rechtsprechung verwendet werden. Weitere sind:

Allgemein anerkannte Regeln der Technik finden Anwendung bei weniger hohem Gefährdungspotenzial. Sie sind technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung von beispielsweise Fachleuten, Anwendern und Verbrauchern geeignet sind, das vorgegebene Ziel zu erreichen. Sie haben sich in der Praxis allgemein bewährt oder deren Bewährung steht in überschaubarer Zeit bevor.

Stand von Wissenschaft und Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlichster Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die...

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