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Solaranlagen in Kleingärten: Rechtliche Lage

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Die rechtliche Lage für Balkonkraftwerke in Kleingärten ist nicht klar geregelt, das sorgte auch schon für Streit vor Gericht. Der Bundesrat will über eine Gesetzesänderung erreichen, dass kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung eindeutig zulässig werden.

Im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Der Bundesrat hat deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der für Rechtssicherheit sorgen soll. Eine Formulierung darin lautet: "Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig."

Solaranlage: Unzulässige Versorgung einer Laube mit Strom?

Der Hintergrund: § 3 Abs. 2 Satz 2 BKleingG enthält die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer "Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein" darf. Die uneingeschränkte Verwendung von Solaranlagen könnte – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – bei derzeitiger Rechtslage eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen, führt die Länderkammer zur Begründung aus.

Unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung einer Laube mit Elektrizität führen, könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, stellt der Bundesrat fest und will daher § 3 Abs. 2 BKleingG um einen Satz 3 ergänzen, der es ermöglicht, rechtssicher kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen aufzustellen.

Der Bundesrat hatte bereits im Jahr 2023 einen Entwurf zur Änderung des BKleingG vorgelegt mit einer Ergänzung, dass es möglich machen sollte, Solaranlagen bis 800 Watt in Kleingärten aufzustellen. Das hat die Ampel-Regierung damals abgelehnt mit der Begründung, dass die Nutzung von Photov...

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