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Schallschutz / 2 Schallschutzmessungen

Alexander C. Blankenstein
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Durch die Vorgaben aus Normen und Auflagen soll regelmäßig der Schalldurchgang durch Bauteile (Wände, Decken, Fenster) so weit reduziert werden, dass Beeinträchtigungen ein erträglich erscheinendes Maß nicht überschreiten. Eine vollständige Unterbrechung des Schalldurchgangs wird nicht vorgeschrieben. Solche Forderungen zu vollständigem Schallabschluss werden nur für Tonstudios oder ähnliche Sonderräume mit aufwändigen Baumaßnahmen erzielt.

Die Messung des erzielten Schallschutzes von Bauteilen erstreckt sich deshalb auf die Feststellung, wie stark der Schalldurchgang durch ein Bauteil gedämpft wird und ob diese Dämpfung den Mindestvorgaben entspricht.

Hierbei wird bei der Prüfung eine genormte Messeinrichtung installiert. Sie besteht aus einem Empfangsgerät in dem Raum, dessen Schutz zu prüfen ist. In den Bereichen, von denen die Schallbelästigungen ausgehen, wird entweder eine Geräuschquelle in genormter Stärke (bei der Beurteilung von Trittschall- und Luftschallschutz) installiert, oder es werden die tatsächlichen Betriebsgeräusche (z. B. von haustechnischen Einrichtungen) und Verkehrs- und Arbeitslärmquellen beurteilt.

 
Hinweis

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Die Messungen werden üblicherweise durch speziell eingerichtete Ingenieurbüros durchgeführt, da die technischen Messeinrichtungen aufgrund der hohen Anschaffungskosten nur bei vielfachem Einsatz wirtschaftlich betrieben werden können. Subjektive Beurteilungen durch akustische Wahrnehmungen, z. B. der Schallgeräusche aus Nachbarwohnungen, führen nicht zu verwertbaren, mit Normvorgaben vergleichbaren Ergebnissen.

2.1 Erläuterungen zu Begriffen aus dem Schallschutz

 
Praxis-Beispiel

Normschallmessungen

Messungen des Schalldurchgangs durch Bauteile mit geeichten Sende- und Empfangsgeräten. Das Ergebnis wird üblicherweise in einer Gegenüberstellung zwischen den Messergebnissen und den V...

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