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Risikoanalyse oder Gefährdungsbeurteilung? Ein Vergleich

Dr. rer. nat. Gerald Schneider
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Zusammenfassung

 
Überblick

Gefährdungen oder Risiken begleiten unser Leben und sind auch in der Arbeitswelt vorhanden. Dabei besteht der erklärte Wille des Gesetzgebers, Schäden von den Arbeitnehmern fernzuhalten (§ 1 Abs. 1 ArbSchG). Deshalb verpflichtet er den Arbeitgeber, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Dies setzt aber eine ausreichende Kenntnis über möglicherweise auftretende Schadensquellen und Schadensarten voraus, die in einer Gefährdungsbeurteilung erarbeitet werden müssen. Dabei bestehen scheinbar 2 grundsätzliche Möglichkeiten: Einerseits kann eine Risikobetrachtung erfolgen, wie sie z. B. bisher die OHSAS 18001 oder die jetzt geltende Norm DIN ISO 45001:2018-06 vorsehen, oder es wird eine Gefährdungsbeurteilung ausgeführt, wie es das Arbeitsschutzgesetz verlangt. In vielen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung, vornehmlich aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger, werden beide Methoden gemischt. Dagegen gibt es Bedenken.[1] Dieser Beitrag betrachtet Gemeinsamkeiten und Unterschiede, um eine klarere Vorstellung von der Anwendung beider Methoden zu vermitteln.

[1] Schneider: Risikokritik, Sicherheitsingenieur 6/2013, 8–14; Schneider: Risikokritik II, Sicherheitsingenieur 2/2015, 22–27.

1 Risikobetrachtungen

Das Wort "Risiko" ist ein allgemein gebräuchlicher Begriff, der "irgendwie" mit Gefahren und Gefährdungen zu tun hat und häufig nur operational definiert wird. So beschreibt ihn die DIN EN ISO 12100:2011-03 "Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung" als "Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes".

Die OHSAS 18001 legt dagegen die Schwerpunkte anders, sie erfasst das Risiko als "Verbindung aus Eintretenswahrscheinlichkeit eines gefährlichen Ereignisses o...

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