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Räumung von Mieträumen gerichtlich durchsetzen / 1.2 Kann dem Mieter ein "Ziehgeld" angeboten werden?

Alexander C. Blankenstein
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Nicht nur ein Räumungsrechtsstreit kostet Geld, sondern auch die anschließend erforderlichen Maßnahmen der Räumungsvollstreckung. Insbesondere in den praxisrelevanten Fällen der Räumungsklage in Folge einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sollte der Vermieter nichts unversucht lassen, um eine kostenintensive Räumungsklage mit anschließend etwa erforderlicher Räumungsvollstreckung zu vermeiden. Selbst wenn der Vermieter im Rechtsstreit obsiegt und der Mieter zur Zahlung der Verfahrenskosten verpflichtet ist, hilft das dem Vermieter in aller Regel nicht weiter. Als Kläger hat er nämlich einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten und seinen Rechtsanwalt zu bezahlen. Des Weiteren ist die Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Auch unter der Prämisse, dass Räumungsverfahren bevorzugt zu behandeln sind, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer mindestens 4 Monate. Wertvolle Zeit, in denen der Vermieter das Mietobjekt nicht weitervermieten kann. Jedenfalls wird sein zahlungsunfähiger Mieter auch während des Rechtsstreits keine Nutzungsentschädigung zahlen. Gerade bei zahlungsunfähigen Mietern ist auch äußerst fraglich, ob überhaupt die Verfahrenskosten erfolgreich vollstreckt werden können.

 
Praxis-Beispiel

Kostenrisiko

Der Mieter hat laut Mietvertrag eine Miete in Höhe von 800 EUR zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 200 EUR zu zahlen. Wegen Zahlungsrückständen hat der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt. Sein Rechtsanwalt erhebt Klage auf Räumung. Der Streitwert des Verfahrens bemisst sich nach dem 12-fachen Betrag der Grundmiete, beträgt vorliegend also 9.600 EUR. Gerichtskosten sind in einer Höhe von rund 850 EUR einzuzahlen, der Rechtsanwalt hat Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe von ca. 1.950 EUR. Der Vermieter muss also zunächs...

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