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Produzenten- und Produkthaftungsrückstellungen nach HGB und IFRS (BB 2010, Heft 36, S. 2163)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Ausweitung des Verbraucherschutzgedankens hat in den letzten Jahren zunehmend dazu geführt, dass die Relevanz der Risiken, die sich aus der Produzenten- und Produkthaftung ergeben, für Unternehmen zugenommen hat. In der Rechnungslegung erfolgt die Berücksichtigung dieser Risiken über Rückstellungsbildung, Anhangangaben und im Lagebericht. Dabei ist es zum einen schwierig, die Eintrittswahrscheinlichkeit und im Weiteren die erforderliche Höhe der Rückstellung abzuschätzen; zum anderen bestehen Unterschiede zwischen den diesbezüglichen Regelungen des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und denen der IFRS. Beide Faktoren werfen die Frage auf, ob eine ausreichende Risikovorsorge für die Gefahren aus dieser Haftung erfolgt. Im nachfolgenden Beitrag wird aufgezeigt, dass insbesondere bei der Bildung von Pauschalrückstellungen nach IFRS Auslegungsprobleme bestehen, was in der Praxis der Rechnungslegung zu Unsicherheiten führt. Zur Verringerung der Unübersichtlichkeit bei der Risikoberichterstattung im Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang sowie Lagebericht wird ein Konzept eines detaillierteren Rückstellungsspiegels vorgestellt. Darin können – so Funk/Müller – Risiken, die sich aus Produktfehlern ergeben, übersichtlich abgebildet und auf diese Weise die Rechnungslegung transparenter und anwendungsfreundlicher gestaltet werden.

I. Grundlagen für die Abbildung von Produzenten- und Produkthaftungsrisiken

1. Haftungsgrundlagen

Ist ein Produkt fehlerhaft und treten aufgrund der Fehlerhaftigkeit Mangelfolgeschäden ein, so wird die Verpflichtung des Herstellers, für diese Schäden aufzukommen, Produzentenhaftung oder Produkthaftung genannt. Diese Haftungskategorien stellen nicht auf ein Vertragsverhältnis zwischen Hersteller und Käufer ab, sondern regeln die Sonderverbindungen zwischen Herstellern und Verbrauchern bei durch Produktfe...

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