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Photovoltaik-Großanlage / 6.2 Direktvermarktung

Joachim Gutmann
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Bei der Direktvermarktung wird der Strom nicht zu einem festen Tarif an den Netzbetreiber verkauft, sondern direkt an der Strombörse oder an private oder gewerbliche Kunden vermarktet. Diese Direktvermarktung ist im Rahmen des sogenannten Marktprämienmodells geregelt. Seine Funktionsweise ist wie folgt:

  • Verkauf an der Strombörse

    Der Betreiber der Photovoltaikanlage verkauft den produzierten Strom an der Strombörse. Der Preis, den der Betreiber erhält, hängt von der aktuellen Marktsituation ab und kann daher schwanken.

  • Marktprämie

    Zusätzlich zum Verkaufserlös an der Strombörse erhält der Betreiber eine Marktprämie vom Netzbetreiber. Die Höhe der Marktprämie richtet sich nach der Differenz zwischen der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Strompreis an der Strombörse. Die Marktprämie soll dazu dienen, den Betreiber für den Verzicht auf die gesicherte Einspeisevergütung zu entschädigen und die Schwankungen des Strompreises an der Strombörse auszugleichen.

  • Managementprämie

    Zusätzlich zur Marktprämie kann der Betreiber eine Managementprämie erhalten. Diese soll die zusätzlichen Aufwendungen für die Direktvermarktung, wie z. B. die Kosten für die Teilnahme an der Strombörse, kompensieren.

Die Direktvermarktung ermöglicht, höhere Erträge zu erzielen als mit der festen Einspeisevergütung, birgt aber auch Risiken, da die Erlöse von den Schwankungen des Strompreises an der Strombörse abhängen.

 
Hinweis

Flächenbindung

Wenn Anlagenbetreiber ihren Strom direkt an Stromversorger, Direktvermarkter oder an Unternehmen verkaufen, sind sie nicht an die im EEG förderfähigen Flächen gebunden. Daher stehen ihnen grundsätzlich alle Flächen offen. Sie müssen jedoch genauso wie geförderte Anlagen ein baurechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Anlagen mit mehr al...

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