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Ortsbewegliche Behälter

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

In Behältern werden Stoffe aufbewahrt. Ein Behälter ist ein Gegenstand mit einem Hohlraum, der seinen Inhalt von seiner Umwelt trennt. Das Behältnis ist dicht gegenüber dem Medium, für das es konstruiert ist. Ortsbewegliche Behälter sind solche, die bewegt werden bzw. die von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören u. a.

  • Verpackungen (z. B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),
  • Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen,
  • Großpackmittel (z. B. IBC, Big Bags, FIBC),
  • Druckgasbehälter
  • Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (wie Flaschen, Großflaschen),
  • Eisenbahnkesselwagen,
  • Tankfahrzeuge.

Werden bestimmte Stoffmengen in Behältern, zum dauernden oder vorübergehenden Verbleib, die den Bedarf für den ungehinderten Arbeitsablauf übersteigen, angesammelt, so spricht man von einem Lager.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"

1 Allgemein

Ortsbewegliche Behälter fallen unter spezielle Vorschriften, sofern sich in ihnen gefährliche Stoffe befinden. Hauptsächlich sind dies:

  • Gefahrstoffe
  • wassergefährdende Stoffe,
  • Stoffe unter extrem hohem Druck.

Durch die Ortsbeweglichkeit unterliegen diese Behälter dem Verschleiß.

2 Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern

In ortsbeweglichen Behältern für Gefahrstoffe werden Gefahrstoffe transportiert und gelagert. Die Verpackung, in diesem Fall der ortsbewegliche Behälter, ist die primäre Schutzmaßnahme bei der Lagerung von Gefahrstoffen. Der Behälter muss so beschaffen sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen ...

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