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Kostenträgerrechnung

Dr. Ilse Huss
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Zusammenfassung

 
Begriff

Kostenträger sind betriebliche Leistungseinheiten, denen Kosten zugerechnet werden. Dabei handelt es sich i. d. R. um die Absatzleistungen eines Unternehmens, d. h. Produkte oder Dienstleistungen. Es werden jedoch immer mehr auch größere Projekte als Kostenträger definiert, damit auch bei ihnen die Kostenkontrolle vereinfacht wird. Den Kostenträgern werden die Kosten zugerechnet, die sie im Prozess der Leistungserstellung verursacht haben.

Die Kostenträgerrechnung ist Teil des traditionellen Aufbaus der Kostenrechnung als Abfolge von Kostenerfassung (= Kostenartenrechnung), Kostenzuordnung zum Ort der Leistung (= Kostenstellenrechnung) und Kostenverrechnung auf die Produkte (= Kostenträgerrechnung).

1 Welchen Zweck hat die Kostenträgerrechnung?

Für den traditionellen Aufbau der Kostenrechnung war von Anfang an die Kostenverrechnung auf die Produkte bestimmend, und zwar mit dem Ziel der Preiskalkulation. Die Beantwortung der Frage "Wofür sind die Kosten entstanden?" soll Auskunft darüber geben, welcher Verkaufspreis auskömmlich ist, um nicht nur die Kosten zu tragen, sondern darüber hinaus Gewinn zu erzielen. Dieser Rechnungszweck ist im Zuge der Marktveränderungen hin zu Käufermärkten in den Hintergrund getreten. Heute bestehen für die meisten Produkte Marktpreise, sodass die Kostenträgerrechnung vorrangig den Zweck einer Kontrollrechnung hat. Sie soll Auskunft darüber geben, ob der am Markt erzielbare Preis auskömmlich ist, wenn man die vom Produkt verursachten Kosten gegenrechnet.

Daneben hat die Kostenträgerrechnung folgende Aufgaben:

  • Ermittlung der Selbstkosten für öffentliche Aufträge;
  • Bewertung der Vorräte zu Herstellkosten.

2 Wie werden Kosten zugerechnet?

In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten nach Einzelkosten und Gemeinkosten getrennt. Kostenträgereinzelkosten sind die Kosten, die einem Produkt direkt zugeordnet werden können, z...

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