Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.5 Erteilung, Annahme und Widerruf des Prüfungsauftrags

Daria Babicheva , Sebastian Sablotny
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 73

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Der Prüfungsauftrag ist durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu erteilen, anders allerdings bei der AG und der KGaA, wo der Aufsichtsrat zuständig ist (§ 111 Abs. 1 Satz 3 AktG). Dieser muss über die Auftragserteilung einen Beschluss fassen. Dazu kompetent ist das Gesamtgremium des Aufsichtsrats, nicht der Vorsitzende allein. Allerdings ist eine abschließende Beschlussfassung auch durch einen Aufsichtsrats-Ausschuss zulässig, insbesondere den Prüfungsausschuss nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG.[1] Die Erteilung der Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat ist auch für eine GmbH einschlägig, sofern bei dieser ein Aufsichtsrat eingerichtet ist.[2]

Bei einer SE mit dem dualistischen System wird der Prüfungsauftrag durch den Aufsichtsorgan erteilt (Art. 61 VO Statut SE i. V. m. § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG), während bei einer SE mit dem monistischen System der Prüfungsauftrag zwingend durch den Verwaltungsrat zu erteilen ist (§ 22 Abs. 4 Satz 3 SE Ausführungsgesetz).[3]

 

Rz. 74

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Wirksamkeit des Prüfungsauftrags entsteht durch die Annahme des Auftrags durch den gewählten Abschlussprüfer. Wenngleich keine Formvorschrift für die Annahme besteht, sollte diese aus Nachweisgründen auf schriftlichem Weg in Form einer Auftragsbestätigung erfolgen. Der Abschlussprüfer ist nicht dazu verpflichtet, den Auftrag anzunehmen. Es steht ihm frei, den Prüfungsauftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung ist dann unverzüglich gegenüber dem zuständigen Auftraggeber anzuzeigen. Bei schuldhafter Verzögerung kann die Gesellschaft Schadenersatz verlangen.[4]

Eine Annahme des Auftrags ist nicht gestattet, sofern diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde oder eine ordnungsgemäße Ausführung voraussichtlich nicht mög...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    859
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    842
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    837
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    635
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    620
  • Jubiläumszuwendung
    594
  • Jubiläumsgeld
    591
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    562
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    551
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    538
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    528
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    510
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    503
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    502
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    468
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    446
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    442
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    440
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    422
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

mehr

Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

mehr

Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

mehr

Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

mehr

Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

mehr

Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

mehr

Green Transformation Symbolbild

ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

mehr

Kleines Flugzeug

Repräsentationskosten

mehr

Mitarbeiter in einem Lager

Stichprobeninventur

mehr

Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

Rückstellung für Betriebsprüfung

mehr

Downloads

Controller Magazin Special 2023

Innovative Software für das Controlling

mehr

Whitepaper Sustainability Fin

Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

mehr

CM SWK 2017

Controller Magazin Spezial Software 2017

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Finance
Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
Jahresabschluss

Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.

Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren