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Instandhaltung / 3 Instandhaltungsarten

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Wartungsarbeiten sollten vorbeugend in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Dafür ist je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeiten ausgebildetes Fachpersonal erforderlich. Ziel der Wartung ist es, eine möglichst lange Lebensdauer und einen geringen Verschleiß der gewarteten Objekte zu gewährleisten.

Wartung von technischen Objekten umfasst z. B. das Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende Lebensdauer offensichtlich oder gemäß Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungsintervall.

Unter einer Inspektion versteht man eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle oder Prüfung. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands, z. B. eines Arbeits- oder Betriebsmittels.

Nach § 4 BetrSichV muss jeder Arbeitgeber die nach den allgemeinen Grundsätzen § 4 Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss er nach § 3 BetrSichV für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen (als eine Form der Inspektion) ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, die die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.

Unter Instandsetzung oder auch Reparatur (von lat. reparare = wiederherstellen) wir...

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