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Handbetriebene Transportmittel

Dipl.-Kffr. Katja Graf, Maik Klippert
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Zusammenfassung

 
Begriff

Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Fortbewegen von Lasten. Sie unterscheiden sich von Transportmitteln mit Kraftantrieb dadurch, dass sie ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Anhang 1.1 und 1.2 BetrSichV
  • DGUV Information 208-034 "Handverzug von Flurförderzeugen"
  • DIN EN 1757-3: 2003-07 "Sicherheit von Flurförderzeugen – Handbetriebene und teilweise handbetriebene Flurförderzeuge – Teil 3: Plattformwagen"

1 Allgemein

Es gibt eine Vielzahl von handbetriebenen Transportmitteln. Auswahl und Einsatz richten sich grundsätzlich nach:

  • Transportgut: Form, Zustand, Eigenschaft, Gewicht, Abmessung;
  • Transportweg: Länge, Zustand;
  • Höhendifferenz: Größe der zu überwindenden Höhendifferenz.

2 Gefährdungen und Sicherheitsanforderungen

Typische Gefährdungen sind:

  • Umkippen des Transportmittels;
  • Abkippen der Ladung;
  • Quetsch-/Klemmverletzungen durch ungeschützt bewegte Geräteteile (z. B. Räder, Deichselendbereich) oder während des Beladevorganges;
  • Prellungen (z. B. durch Rückschlag der sog. Betätigungseinrichtung (Handgabel an einem Handpritschenwagen oder die Deichsel an einem Hubwagen));
  • Fußverletzungen durch unbeabsichtigtes Absenken der Deichsel oder der Hubvorrichtung.

Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Heben von Lasten. Die Mindestanforderungen an Sicherheit dazu sind in Anhang 1.1 und 1.2 BetrSichV, geregelt:

  • Gewährleistung ausreichender Standsicherheit und Festigkeit;
  • deutlich sichtbare Angabe der zulässigen Tragfähigkeit;
  • Abbremsung von Hub-, Fahr- und Drehbewegungen;
  • Verhinderung von ungewollten Bewegungen;
  • Rückschlag-Begrenzung von Betätigungseinrichtungen;
  • Festlegung und Einhaltung von geeigneten Verkehrsregeln im Arbeitsbereich;
  • besondere Beachtung von Verbindung und Trennung mobiler Arbeitsmittel mit anderen mobilen Arbeitsmitteln oder Zusat...

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