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Halbmaske

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Halbmasken sind Atemanschlüsse, die Mund, Nase und Kinn umschließen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Benutzung von Halbmasken sind die entsprechenden Abschnitte der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" anzuwenden.

1 Verwendungsregeln

Beim Anlegen der Halbmaske muss der Geräteträger darauf achten, dass ein guter Dichtsitz der Maske besteht. Befinden sich im Bereich der Dichtlinie der Halbmaske ein Bart oder Koteletten, dann ist der Dichtsitz i. d. R. nicht gewährleistet. Beim Einsatz von Halbmasken und filtrierenden Filtergeräten (Partikelfilter, Gasfilter, Kombinationsfilter) gelten Bartträger für den Einsatz von Halbmasken als ungeeignet. Die Kopfform oder das Vorliegen tiefer Narben kann ebenfalls Grund dafür sein, dass ein guter Dichtsitz der Halbmaske nicht erreicht werden kann.

Werden Filter unmittelbar an die Halbmaske angeschlossen, dann darf deren Gewicht nicht mehr als 300 g betragen, weil schwere Filter den Dichtsitz von Halbmasken gefährden.

Beim Einsatz von Halbmasken wird der gleichzeitige Einsatz einer Schutzbrille nicht empfohlen, es sollte stattdessen eine Vollmaske eingesetzt werden. Sollte dennoch eine Schutzbrille verwendet werden, dann ist darauf zu achten, dass Halbmaske und Schutzbrille untereinander kompatibel sind. Beide Komponenten dürfen die Schutzwirkung der jeweils anderen Komponente nicht nachteilig beeinflussen.

Halbmasken sind meist mit Spezialgewinde ausgestattet oder sie sind nur für die Aufnahme von bestimmten Filtern vorgesehen. Beim Einsatz von Filtergeräten ist daher darauf zu achten, dass nur geeignete Filter eingesetzt werden (Angaben des Herstellers beachten).

Halbmasken sind nach jedem Einsatz zu reinigen. Eine Desinfektion sollte so oft wie nötig stattfinden, spätestens aber vor der Übergabe an einen anderen Geräteträg...

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