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Gasfilter

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Sind in der Atemluft Schadstoffe in Form von Gasen oder Dämpfen vorhanden, die nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen aus der Atemluft entfernt werden können, werden Gasfilter eingesetzt, die diese Schadstoffe aus der Umgebungsluft filtern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Benutzung von Gasfiltern sind die entsprechenden Abschnitte der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" anzuwenden, insb. Abschn. 10.2.2.2.

1 Typen von Gasfiltern

Gasfilter gibt es in verschiedenen Ausführungsarten:

  • Gasfiltrierende Halbmaske
  • Vollmaske, Mundstückgarnitur, Halb- oder Viertelmaske mit Gasfilter
  • Kombinationsfilter in Verbindung mit einem Filtergerät (dabei sind Gasfilter und ein vorgeschaltetes Partikelfilter im Kombinationsfilter vorhanden)
  • Gasfilter und Filtergeräte mit Gebläse und Voll-, Halb-, Viertelmaske, Helm oder Haube

Gasfilter werden nach ihrem Hauptanwendungsbereich in Filtertypen und hinsichtlich ihrer Aufnahmekapazität in Filterklassen eingeteilt.

1.1 Filtertypen

Jeder Filtertyp hat bei Gasfiltern einen eigenen Hauptanwendungsbereich. Tab. 1 enthält die unterschiedlichen Filtertypen und ihre Hauptanwendungsbereiche gemäß Abschn. 10.2.2.2 DGUV-R 112-190.

 
Filtertyp Hauptanwendungsbereich
A-Filter Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C
B-Filter

Anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure)

aber: nicht gegen Kohlenmonoxid
E-Filter Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase
K-Filter Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate
AX-Filter niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt bis maximal 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2
SX-Filter wie vom Hersteller festgelegt
NO-P3-Filter nitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOx
Hg-P3-Filter Quecksilber
CO-Filter Kohlenmonoxid
Reaktorfilter, meist: Reaktor-P3 radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan

Tab. 1: Filtertypen und Hauptanwendungsbereich

1.2 Filterklassen

Gasfilter für Atemanschlüsse gibt es für Vollmasken, Halbmasken, Viertelmasken, Mundstückgarnituren. Nur für die Filtertypen A-Filter, B-Filter, E-Filter und K-Filter gibt es eine Klasseneinteilung in jeweils drei Klassen (A1, A2, A3, ..., K3).

Gasfiltrierende Halbmasken gibt es in den zwei Filterklassen 1 und 2 nur für die Filtertypen FFA, FFB, FFE und FFK.

Gasfilter haben im Gegensatz zu Partikelfiltern bei einer höheren Klasse kein besseres Abscheidevermögen. Gasfilterklassen unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens. Den Gasfilterklassen sind unterschiedliche höchstzulässige Gaskonzentrationen zugeordnet (Tab. 2).

 
Gasfilterklasse höchstzulässige Gaskonzentration
1 1.000 ml/m³ (0,1 Vol.-%)
2 5.000 ml/m³ (0,5 Vol.-%)
3 10.000 ml/m³ (1,0 Vol.-%)

Tab. 2: Gasfilterklasse und höchstzulässige Gaskonzentration

Auch Gasfilter dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gaskonzentration in der Luft den dafür geltenden Grenzwert nur um einen bestimmten Faktor überschreitet. Tab. 3 fasst die in Abschn. 3.3 DGUV-R 112-190 genannten Faktoren zusammen.

 
Gasfiltergerät Vielfaches des Grenzwertes
Gasfiltrierende Halbmaske 30
Halbmaske/Viertelmaske mit Gasfilter 30
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter 400

Tab. 3: Gasfiltergerät und Schutzniveau

 
Praxis-Tipp

Einsatz von Gasfiltern

Für den Einsatz von Gasfiltern sind Tab. 2 und Tab. 3 zu berücksichtigen. Wird z. B. ein A1-Filter mit einer Halbmaske für das organische Gas XYZ (der Grenzwert soll für das Beispiel 50 ml/m³ betragen) eingesetzt, dann gilt: Gasfilter in Verbindung mit einer Halbmaske dürfen bis zum 30-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden. Im Beispiel wären das 1.500 ml/m³. Gasfilter der Filterklasse A1 dürfen maximal bis 1.000 ml/m³ eingesetzt werden. Würde der 30-fache Grenzwert als Arbeitsplatzkonzentration vorliegen, dann müssten Sie auf ein Gasfilter der Filterklasse A2 ausweichen.

2 Erholungsdauer und Gebrauchsdauer pro Schicht

Eine Gebrauchsdauer für Gasfilter ist in Tabelle 21 DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" festgelegt. Die maximale Gebrauchsdauer beträgt 135 Minuten (Halbmaske) und 120 Minuten für eine Vollmaske. Natürlich kann die Gebrauchsdauer des Gasfilters schon vorher erschöpft sein. Nach der maximalen Tragedauer wird hier eine Erholungszeit von bis zu 30 Minuten genannt (eine kürzere Einsatzdauer bedeutet eine kürzere Erholungsdauer). Die Gebrauchsdauer pro Schicht beträgt bei einer Vollmaske 360 Minuten und bei einer Halbmaske 420 Minuten.

Die Gebrauchsdauer ist für den jeweiligen Arbeitseinsatz festzulegen. Sofern der Durchbruch von Gasen oder Dämpfen durch Geruch oder Geschmack wahrgenommen werden kann, ist leicht erkennbar, wann die Aufnahmekapazität des Gasfilters erschöpft ist. Eine generelle Aussage über die Gebrauchsdauer kann nicht gemacht werden, da diese von äußeren Bedingungen abhängt, wie Konzentration des Schadstoffes, Luftbedarf des Geräteträgers, Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur.

3 Mehrmaliger Einsatz von Gasfiltern

Sollen Gasfilter mehrmals eingesetzt werden (Ausnahme z. B. AX-Filter), dann sind sie gasdicht zu verpacken. Zeitpunkt der Anwendung, Einsatzbedingungen, Einsatzdau...

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