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Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.3.2 Innerer Betriebsvergleich

Dr. Bela Berens, Dr. Chantal Naumann
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Rz. 202

Einführung

Beim inneren Betriebsvergleich erfolgt ein Vergleich steuerlich interessierender Daten wie Soll-Umsatz, Wareneinsatz, Rohgewinn, Rohgewinnaufschlagssatz und Reingewinn innerhalb des Betriebs des Steuerpflichtigen.[1] Hierbei muss auf eine tatsächliche Vergleichbarkeit der entsprechenden Werte geachtet werden.[2] Es besteht die Möglichkeit, diese Gegenüberstellung auch für Datenreihen eines Zeitraums von mehreren Wirtschaftsjahren durchzuführen;[3] eine gleichartige Kontierung in den zu vergleichenden Jahren muss dabei sichergestellt sein.[4]

 

Rz. 203

Es werden verschiedene Methoden des inneren Betriebsvergleichs unterschieden: Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich, Chi-Quadrat-Test, Benford-Gesetz sowie die Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung.[5] Diese müssen nicht zwingend einzeln durchgeführt werden, es können auch mehrere kombiniert werden.[6]

 

Rz. 204

Nachkalkulation

Die Nachkalkulation ermittelt anhand der Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen die erzielten Umsätze und ermöglicht somit Rückschlüsse auf den erzielten Gewinn.[7] Als Kalkulationsunterlagen kommen insbesondere der Waren- oder Materialeinsatz in Betracht.[8] Die eingesetzten Waren sind entsprechend der Aufschlagssätze in verschiedene Warengruppen einzuteilen; gleichartige Waren mit ähnlichen Aufschlagssätzen können zusammengefasst werden. Weiterhin sind die zu verwendenden Aufschlagssätze sorgfältig zu ermitteln.[9]

 

Rz. 205

Bei richtiger Anwendung kann die Nachkalkulation das Ergebnis einer formell ordnungsmäßigen Buchführung verwerfen.[10] An die Nachkalkulation als Ermittlungsmethode für das Vorliegen sachlicher Unrichtigkeit einer formell ordnungsmäßigen Buchführung sind jedoch höhere Ansprüche zu stellen als im Falle einer formell unrichtigen Buchführung.[11]

 

Rz. 206

Zeitreihenvergl...

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