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Gebäudemanagement im Verein / 3 Sicherheit

Susanne Kowalski
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Im Rahmen der Sicherheit wird technische Sicherheit in erster Linie durch sabotagegeschützte Schlösser und Schließanlagen, Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme sowie das Beauftragen eines Sicherheitsdienstes unterschieden. Außerdem geht es um das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen, wie Brandschutztüren, Notausgängen, Brandmeldern, Sprinkleranlagen etc.

Türen entsprechen in zahlreichen Gebäuden nicht den Sicherheitsvorschriften. Insbesondere im Zusammenhang mit Rauchschutz und Fluchtwegen bestehen teilweise erhebliche Mängel. 

 
Hinweis

Sicherheitsvorschriften gibt es nicht nur durch den Gesetzgeber, auch im Hinblick auf die Gebäudeversicherung müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit man im Versicherungsfall nicht leer ausgeht. Um Leitungswasserschäden zu verhindern, müssen beispielsweise wasserführende Anlagen entleert und abgesperrt werden, wenn diese z. B. im Winter nicht genutzt werden. Dächer sowie außen angebrachte Anlagen und Gegenstände müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Mängel und Schäden sollte man nach Möglichkeit unverzüglich beseitigen.

Versicherungsnehmern kann man deshalb nur raten, unbedingt alle gesetzlichen, behördlichen oder im Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Wer sich nicht daran hält, läuft Gefahr, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder von seiner Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise befreit wird.

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