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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.13 Sachsen

Jörg Wilde
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Das Land Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Balkonkraftwerke, um mit diesem Zuschussprogramm den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern.

 

Programm für Sachsen

  • Balkonkraftwerke – Zuschuss[1]
[1] Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher v. 22.6.2023 (SächsABl. S. 811).

2.13.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer waren ebenfalls berechtigt, deren Kontingent ist aber bereits ausgeschöpft.

 

Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft – Mieter können noch einen Zuschuss beantragen

Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind ausgeschöpft (Stand 6.11.2023), Mieter können noch (hochgerechnet) 1 Jahr lang einen Zuschuss beantragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose) gewährt.

Diese Voraussetzungen sind einzuhalten

  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten.
  • Die Anlage muss vom Antragsteller selbst genutzt werden.
  • Die PV-An...

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