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Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Jörg Wilde
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Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auch der Einbau von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert.

[1] Siehe Merkblatt Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik v. 15.9.2023, Version 09/2023, L-Bank.

2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist

  • jede natürliche Person,
  • die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und
  • ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat.

Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.

Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG-Mitglieder können jedoch für auf sie anteilig entfallende Zahlungsbeträge (z. B. Sonderumlage) eine Förderung beantragen.

2.1.2.2 Das wird gefördert

Um die Förderung zu erhalten, muss die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgenommen werden. Die Anlage kann als Aufdach-, Fassadenanlage oder auf der Garage oder dem Carport installiert werden. Die Installation muss an privaten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erfolgen. Dabei muss der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzen.

Das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen. Ein Gebäude außerhalb der Landesgrenzen wird nicht über dieses Programm gefördert. Bei dem Gebäude kann es sich um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handeln.

Der Antragsteller muss den erzeugten Strom nicht einspeisen. Ein 100 %-iger Eigenverbrauch ist somit möglich. Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, mu...

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