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Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln (Zert ... / 2.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit 261

Josef Egle
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Dieses Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden.

 

Bestandsgebäude

Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.[2]

Die Maßnahmen müssen unter den Anwendungsbereich des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

Effizienzhaus-Standard

Gefördert werden energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden bzw. Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen:

  • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
  • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
  • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH

Worst Performing Building (WPB)

Von einem "Worst Performing Building" ist die Rede, wenn das Gebäude aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört.

Für Worst Performing Building wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus 70 EE WPB
  • Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB

Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere:

  • energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen;
  • Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden soll...

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