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Familienstiftungen in der Unternehmensnachfolge (BB 2016, Heft 26, S. 1558)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Familienunternehmen bilden das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Eine weitgehende Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer stellte in den letzten Jahren sicher, dass sie beim Übergang auf die nächste Generation erhalten blieben. Nun sind für große Unternehmensbeteiligungen erhebliche Einschränkungen bei der Befreiung für Betriebsvermögen zu erwarten. Für sie soll nach der am 20.6.2016 veröffentlichten Einigung der Großen Koalition auf eine Erbschaftsteuerreform die vollständige Befreiung nicht mehr gewährt werden, wenn der Empfänger die Steuer aus der Hälfte des nicht begünstigten Vermögens bezahlen kann. Wenn, was sich abzeichnet, damit eine sog. Verschonungsbedarfsprüfung Gesetz wird, könnten Familienstiftungen, auf die nur Unternehmensbeteiligungen übertragen werden, Gewinner der Gesetzesänderung sein. Der Beitrag stellt die allgemeinen Rahmenbedingungen für deutsche Familienstiftungen dar und zeigt ihre Vor- und Nachteile auf. Er ist Auftakt einer Reihe von Beiträgen zu verschiedenen stiftungs- und steuerrechtlichen Fragen, die sich bei Familienstiftungen stellen können.

I. Einleitung

Nach einer Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen, die von der Stiftung Familienunternehmen herausgegeben wurde, waren Ende 2013 von den insgesamt 2, 7 Mio. Unternehmen in Deutschland etwa 2, 5 Mio. von Familien kontrollierte Unternehmen.[1] Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn schätzte 2013, dass bis 2018 bei etwa 135 000 Familienunternehmen die Übergabe an die nächste Generation anstand.[2] Die Ziele, die mit einer Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten erreicht werden sollen, sind vielfältig. Oft möchte der Unternehmer den Bestand des von ihm geschaffenen und aufgebauten Unternehmens erhalten und für dessen gedeihliche Fortentwicklung sorgen. Die ...

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