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Facebook, Twitter & Co.: Das Web 2.0 als arbeitsrechtliches Problem (BB 2010, Heft 40, S. 2433)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Facebook, Twitter, Weblogs und weitere Applikationen des Web 2.0 ermöglichen das aktive Mitgestalten von Inhalten des Internets durch den Nutzer selbst. Das Internet wird auf diese Weise zu einem "Mitmachnetz", in dem der Anwender nicht die Rolle eines Konsumenten, sondern eines Produzenten einnimmt. Die steigende Beliebtheit der Anwendungen des Web 2.0 wirft eine Reihe das Arbeitsrecht betreffende Fragen auf. Im Ausland haben Unternehmen bereits arbeitsrechtliche Konsequenzen nach der Veröffentlichung von Nachrichten über Twitter gezogen. Bald werden sich auch die hiesigen Arbeitsgerichte damit beschäftigen müssen, zumal das Netz "nicht vergisst". Nachfolgend werden die im Zusammenhang mit der Nutzung des Web 2.0 wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragen untersucht. Die geplanten Neuerungen durch das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz werden dabei bereits berücksichtigt (Stand: 25.8.2010).

I. Einleitung

Die Bezeichnung Web 2.0 ist die Bezeichnung für eine Vielzahl von Anwendungen im Internet, die interaktive und kollaborative Elemente enthalten. Diese geben dem Nutzer die Möglichkeit, sich – ohne besondere technische Vorkenntnisse – aktiv an der Gestaltung der Inhalte des "world wide web" zu beteiligen. Er kann z. B. – ohne auf die Möglichkeit des Austauschs von Informationen oder sonstigen Daten zu verzichten – Videos, Bilder, Texte oder sonstige Dateien in das Internet einstellen oder verändern (sog. user generated content).

Dabei spielen insbesondere sog. Social Networks eine große Rolle: bekannte Plattformen sind Flickr (Fotografien), YouTube (Videos), Twitter (Online-Kurznachrichten), Delicious (Social Bookmarking), XING (Social Business Plattform für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Facebook (Soziales Netzwerk). Weblogs sind öffentlich einsehbare "Tagebücher". Sehr viel...

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