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Erste-Hilfe-Raum / 3 Bauliche Gestaltung

Steffen Pluntke, Christian Piehl
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Um die erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen aufnehmen zu können, müssen Erste-Hilfe-Räume folgende Merkmale der baulichen Gestaltung aufweisen:

  • Größe: Erste-Hilfe-Räume müssen mindestens 20 m² Grundfläche und eine lichte Raumhöhe von 2,5 m aufweisen. Sanitätscontainer sollten eine Mindestgröße von 5,35 × 2,35 m und eine lichte Höhe von 2,3 m haben.
  • Barrierefreiheit: Die Räume sind barrierefrei zu gestalten gemäß ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ sowie den ergänzenden Anforderungen der ASR A4.3.
  • Zugänge: Stufen am Zugang sollten vermieden werden, stattdessen sind Rampen zu verwenden. Transportwege müssen vor Witterungseinflüssen schützen.
  • Eingangstüren: Diese sollen dicht schließen, feststellbar sein und eine lichte Weite von mindestens 1,2 m sowie eine Höhe von mindestens 2 m besitzen.
  • Oberflächen: Fußböden, Wände und Decken müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

3.1 Zugänge

Um den Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung besser erreichen zu können, sollen sich vor diesem möglichst keine Stufen befinden. Höhenunterschiede sollen durch eine Rampe ausgeglichen werden.

Die Transportwege zum Erste-Hilfe-Raum sollen möglichst so gestaltet werden, dass die verletzte Person einen ausreichenden Schutz vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Schnee) hat.

3.2 Eingänge

Die Eingangstüren zu Erste-Hilfe-Räumen sollen dicht schließen und feststellbar sein. Sie sollen eine lichte Weite von mind. 1,2 m und eine Höhe von mind. 2 m aufweisen.

3.3 Fußböden, Wände, Decken

Wichtig ist, dass Fußböden, Wände und Decken leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

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