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Einschränkungen bei der Option zur Umsatzsteuer in Vermietungsfällen

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Bei steuerfreien Vermietungsumsätzen oder anderer Überlassung von Grundstücksteilen kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Der Gesetzgeber hat in zwei Schritten Mitte der achtziger Jahre und Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeiten bei der Option in diesen Fällen durch weitere Voraussetzungen eingeschränkt. Dabei sind jedoch Übergangsvorschriften zu beachten, die die Option abhängig vom Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung des Objekts unterschiedlich regeln und heute noch zu Konsequenzen bei der Ausübung der Option führen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In § 9 Abs. 2 UStG sind die zusätzlichen Voraussetzungen aufgeführt, die im Falle einer Vermietung oder anderen Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit Grundstücken zu erfüllen sind. § 27 Abs. 2 UStG regelt – in Abhängigkeit vom jeweiligen Baujahr – in welchen Fällen weniger strenge Voraussetzungen für die Option gegeben sind.

1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeinen Anforderungen noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt sind.

 
Wichtig

Baujahr des Vermietungsobjekts beachten

Da die Anwendung des § 9 Abs. 2 UStG ausschließlich von dem Bau- bzw. Fertigstellungsjahr des Gebäudes abhängt, kann diese Vorschrift nur im Zusammenhang mit der Anwendungsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG umgesetzt werden.

[1]

S. Option zur Umsatzsteuer.

2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile na...

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