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Durchführung einer Versammlung als Vertreterversammlung

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Die Durchführung einer Versammlung als Vertreterversammlung ist unzulässig, wenn dadurch das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung in rechtswidriger Weise ausgeschlossen wird. Die von einer solchen Versammlung getroffenen Beschlüsse sind nichtig.

2 Normenkette

§ 24 WEG

3 Das Problem

In der Einladung zu einer Versammlung weist der Verwalter darauf hin, eine Versammlung sei wegen der COVID-19-Pandemie nicht möglich. Der Gesetzgeber erlaube aber eine "Ein-Mann-Versammlung". Vor diesem Hintergrund erteilen 30 der 44 Wohnungseigentümer dem Verwalter eine Vollmacht. Dieser führt eine "Vertreterversammlung" durch und fasst einen Beschluss. Mit diesem genehmigt er einen Vergleich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit dem Bauträger. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, die Durchführung einer "Vertreterversammlung" habe seine Mitgliedschaftsrechte in unzulässiger Weise eingeschränkt, indem er von der persönlichen Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen worden sei.

4 Die Entscheidung

So sieht es auch das AG! Der Beschluss verstoße gegen den Kernbereich des Wohnungseigentumsrechts. Der Verwalter habe den Wohnungseigentümern durch die Form der Einladung eine Teilnahme an der Versammlung im Ergebnis verwehrt. Das Einladungsschreiben habe den unzutreffenden Hinweis enthalten, der Gesetzgeber habe die Möglichkeit geschaffen, eine Ein-Mann-Versammlung durchzuführen. Dies stelle sich im Ergebnis als Ausladung der Wohnungseigentümer dar. Denn für einen durchschnittlichen Eigentümer sei der Eindruck erweckt worden, die Teilnahme an der Versammlung durch die Wohnungseigentümer sei nicht gewünscht, weil der Verwalter die Versammlung mit den Vollmachten in seinem Büro abhalten und zu diesem Zweck eine "Ein-Mann-Versammlung" durchführen wolle. Jedenfalls hätt...

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