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Die Woche im Blick (BB 2024, Heft 42, S. 2389)

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Im Blickpunkt

 
Die Bundesregierung beziffert die Schäden aus Cum-Ex und Cum-Cum zum 31.12.2023 in einer Antwort (Drs. 2012988) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke mit 3, 8 Mrd. Euro. Insgesamt seien 380 Cum-Ex-Verdachtsfälle in Bearbeitung. Über diese Zahl hinaus wurden 174 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und immerhin 3, 1 Mrd. Euro erstatte Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag zurückgefordert bzw. entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt. Auskunft über die tatsächlich zurückgezahlten Beträge enthält die Antwort allerdings nicht. Mit Verweis auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) ist eine Aufschlüsselung nach Bundesländern nicht vorgenommen worden. Bei Cum-Cum sieht das Bild ähnlich aus. Hier befänden sich 240 Verdachtsfälle in Bearbeitung. Das Anrechnungs- bzw. Erstattungsvolumen beläuft sich hier auf ca. 6, 7 Mrd. Euro. 205 Mio. Euro Kapitalertragsteuer ist in 76 weiteren Fällen bereits zurückgefordert bzw. nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden. Auch hier hat die Bundesregierung eine Aufschlüsselung nach Bundesländern mit Verweis auf das Steuergeheimnis, wie es die Fragesteller anfragten, abgelehnt. In zeitlicher Hinsicht wagt die Bundesregierung keine Prognose, bis wann die Fälle insgesamt abgeschlossen sein werden. Bund und Länder arbeiteten "mit großem Engagement" zusammen, um die Sachverhalte aufzuklären. Wegen der hohen Komplexität der Fälle werde der rechtskräftige Abschluss der offenen Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

Entscheidungen

EuGH: Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Recht auf Vorsteuerabzug – unentgeltliche Zurverfügungstellung des Gegenstands für ein Subunternehmen zur Ausführung...

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