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Die Woche im Blick (BB 2019, Heft 16/17, S. 897)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: Im Jahr 2018 lösten rund als 2200 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. 362 Meldungen kamen aus Deutschland. Die meisten Gefahrenmeldungen an das "Sicherheitstor für gefährliche Produkte" (das ehemalige Schnellwarnsystem RAPEX) gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug (31Prozent) und Kraftfahrzeuge (19 Prozent) ein, gefolgt von Textilien (10 Prozent). In Deutschland führten Kraftfahrzeuge (68 Prozent), Schmuck (6 Prozent) und Kleidung (6 Prozent) die Liste der gemeldeten gefährlichen Produkte an. Wie schon im Vorjahr war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte, mehr als die Hälfte der Warnmeldungen entfielen auf Importe aus China. Die Zahlen hat die EU-Kommission am 5.4.2019 in Brüssel vorgestellt (s. Meldung EU-Kommission vom 5.4.2019). Fehlerhafte Software und die Frage nach der Haftung für daraus resultierende Schäden sind der Ausgangspunkt des Beitrags von Reusch in der aktuellen Ausgabe des BB. Er beleuchtet den produkthaftungs- und produktsicherheitsrechtliche Rahmen von mobilen Updates sowie die sich zwingend daran anschließende Frage, ob und in welchem Umfang Hersteller zur Bereitstellung einer Update-Fähigkeit ihrer Produkte verpflichtet sind.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen

EuGH: Verhängung von Geldbußen nach unionsrechtlichen und nationalen Wettbewerbsregeln in einer Entscheidung - kein Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem

Der in Art. 50 der am 7.Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Grundsatz ne bis in idem ist dahin auszulegen, dass er eine nationale Wettbewerbsbehörde nicht daran hindert, gegen ein Unternehmen im Rahmen ein und derselben Entscheidung eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen d...

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