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Die Woche im Blick (BB 2017, Heft 49, S. 2901) / Verwaltung

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BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zu folgenden Themen in einem Schreiben an die betroffenen Verbände beantwortet: Grundlage sind dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vom 4.8.2017 und vom 5.10.2017 sowie des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) vom 25.9.2017 und vom 10.10.2017. Das Schreiben umfasst Angaben zur Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bei Dach-Investmentfonds, zu Hinterlegungsscheinen, dem Begriff der sonstigen inländischen Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 5 InvStG 2018 und zur Anwendung der Voraussetzungen des § 36a EStG bei Investmentfonds i. S. d. § 10 InvStG 2018.

BMF, Schreiben vom 8.11.2017 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :010

Volltext: BBL2017-2902-5 unter www.betriebs-berater.de

BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2018

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016 – IV D 4 – S 3104/09/10001 (BStBl. I 2016, 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anwendbar.

BMF, Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 – S 3104/09/10001

BMF: Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2016

Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüf...

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