Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 37, S. 2227)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
Der öffentliche Meinungsstreit über das zwischen der Europäischen Union und Kanada geplante Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) hat sich bei einer Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Peter Ramsauer (CSU) widergespiegelt (hib-Meldung vom 6.9.2016). Bei der Bewertung verfassungs- und europarechtlicher Fragen setzte Deutschlands juristischer Sachverstand unterschiedliche Akzente. Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) rief die "ablehnende Position" des DGB von Ende 2014 in Erinnerung. Zwar habe es in der Zwischenzeit Verbesserungen gegeben, doch insgesamt entspreche der Text "noch nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen an ein zustimmungsfähiges Abkommen". So sei "noch nicht konkret genug" formuliert, dass Tarifbindung oder Mindestlohn nicht als Wettbewerbshindernisse gewertet werden dürften. Die DGB-Demonstrationen am 17. September gegen CETA und das TTIP-Abkommen mit den USA verteidigte er. Es gehe um "gerechten Welthandel". Solange ein Vertrag nicht endgültig ratifiziert sei, könne man "für das eigene Anliegen werben".

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

Entscheidungen

BAG: Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

1. Nach § 20 Satz 2 BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Ist die Regelung der Probezeit in einem Formularausbildungsvertrag enthalten, unterliegt eine Klausel hinsichtlich der Dauer der Probezeit einer Kontrolle nach den §§ 307 ff. BGB.

2. Die Parteien können für den Fall einer Unterbrechung der Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel der Probezeit vereinbaren, dass sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert. Eine solche Regelung ist weder gemäß § 25 BBiG nich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.057
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    928
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    850
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    845
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    784
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    776
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    763
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    745
  • Jubiläumszuwendung
    743
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    719
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    712
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    710
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    696
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    695
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    666
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    656
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    652
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    650
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    637
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    622
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater
Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren