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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 15)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Nach dem Absturz des Germanwings-Airbus A 320 nahmen die Piloten zunächst Abstand von ihrem angekündigten Arbeitskampf, nachdem sie noch vor Kurzem vier Tage lang gestreikt hatten. Dies wird nicht die einzige Auswirkung des Unglücks sein. So werden vor dem Hintergrund der Krankheit des Co-Piloten bereits jetzt Stimmen laut, die eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht bei sensiblen Berufsgruppen fordert (vgl. PM Rheinische Post vom 30.3.2015). Ferner wird darüber nachgedacht, die Blackbox-Daten in der Cloud zu sichern. Die Pilotengewerkschaften befürchten jedoch die totale Kontrolle der Piloten im Cockpit. Sprachaufzeichnungen aus dem Cockpit sollen unter Kontrolle der Piloten bleiben. Bislang können die Piloten alle Daten nach der Landung und dem Abstellen der Triebwerke löschen, ist der vorangegangene Flug ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle abgelaufen. Sollten die Daten künftig nicht mehr nur an Bord gespeichert werden, könnte dies zu Konflikten mit dem Arbeits- und Datenschutz führen.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

LAG Nürnberg: Keine Privatnutzung der Firmenkreditkarte

Überlässt der Arbeitgeber dem im Ausland tätigen Arbeitnehmer eine Firmenkreditkarte, damit der Arbeitnehmer anfallende Kosten/Aufwand begleichen kann, ist es dem Arbeitnehmer ohne eine entsprechende Vereinbarung nicht erlaubt, die Karte für private Zwecke einzusetzen. Nutzt der Arbeitnehmer die Karte für private Zwecke, stellt dies einen Verstoß gegen § 241 Absatz 2 BGB dar, der, idR nach einer Abmahnung, eine verhaltensbedingte Kündigung begründen kann. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer weder anzeigt, die Firmenkreditkarte privat benutzt zu haben, noch dem Arbeitgeber die von ihm unfreiwillig verauslagten Gelder erstattet.

LAG Nürnberg, Urteil vom...

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