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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 26)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die BStBK hat gegenüber dem BMF ihre Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" in der Fassung vom 11.4.2014 abgegeben und Änderungen vorgeschlagen. So müsse für die Anwendung der GoBD eine Übergangsfrist eingeräumt werden, da der aktuelle Entwurf in zahlreichen Punkten zu Verschärfungen gegenüber der heutigen Praxis führt. Das betrifft u. a. die Anforderungen an Inhalt und Umfang von Verfahrensdokumentationen, die Verfahren zur Sicherung von Belegen und Grund(buch)aufzeichnungen sowie die Ausgestaltung und Determinierung von Abläufen und Einzelfeldinformationen in verbreiteten IT-Buchführungs- und Archivsystemen. Angesichts der Schwierigkeiten der Praxis, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen, schlägt die BStBK eine erstmalige Anwendung der GoBD auf Wirtschaftsjahre bzw. Veranlagungszeiträume vor, die nach dem 1.1.2015 beginnen. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die in den GoBD gestellten Anforderungen an die Belegablage (verschlüsselte und unverschlüsselte Ablage), die generelle Anforderung, einen bearbeiteten vorab bereits eingescannten Papierbeleg erneut einzuscannen sowie die gestellten Anforderungen an zeitgerechte Buchführung und Aufzeichnungen. Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bstbk.de.

Markus van Ghemen, Ressortleiter Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

EuGH: Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete – Freier Kapitalverkehr – Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts – Sonderregelung EU–ÜLG

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer steuerlichen Maßnahme eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die den Kapitalverkehr zwischen di...

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