Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsr ... / 2. Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats steht weitaus weniger in der öffentlichen Diskussion als die Vorstandsvergütung. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Aufsichtsratstätigkeit ein typisches Nebenamt ist[57] und entsprechend geringer vergütet wird. In jüngerer Zeit ist allerdings eine deutliche Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit[58] und eine zunehmende Sensibilisierung für die mit dem Aufsichtsratsmandat verbundenen Haftungsrisiken zu beobachten, was eine Anpassung der Vergütung an die gestiegenen Anforderungen nahelegt, die zumindest bei Großunternehmen auch tatsächlich stattfindet.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gem. § 113 Abs. 1 S. 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder durch Beschluss der Hauptversammlung bewilligt werden; anders als bei der Festsetzung der Vorstandsbezüge sind die Anteilseigner also direkt in die Festlegung der Aufsichtsratsvergütung eingebunden, sodass das für die Vorstandsvergütung beschriebene Prinzipal-Agenten-Problem nicht in vergleichbarer Weise besteht. Dementsprechend bleiben die gesetzlichen Vorgaben für die Aufsichtsratsvergütung hinter den Vorgaben des § 87 Abs. 1 AktG für die Vorstandsvergütung deutlich zurück: § 113 Abs. 1 S. 3 AktG enthält dazu lediglich eine Soll-Vorschrift, derzufolge die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen soll. § 113 Abs. 3 AktG lässt auch ergebnisorientierte Vergütungen zu; eine Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in Aktienoptionen ist unzulässig.[59] Die Vorschrift bezieht sich ebenso wie § 87 Abs. 1 AktG auf die Gesamtbezüge; diese können sich auch bei Aufsichtsratsmitgliedern aus verschiedenen Komponenten (Fixgehalt, variable Vergütungsbestandteile, Versicherungsprämien) ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    995
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    953
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    948
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    946
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    845
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    824
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    786
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    771
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    765
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    750
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    738
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    718
  • Jubiläumszuwendung
    717
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    703
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    695
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    671
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    661
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    658
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    652
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    649
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Betriebsberater
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Das Ende der Arbeitswelt, wie wir sie kannten
Das Ende der Arbeitswelt, wie wir sie kannten
Bild: Haufe Shop

David Bausch beleuchtet in seinem Buch die fünf zentralen Handlungsfelder der modernen Arbeitswelt und zeigt, wie Unternehmen sich jetzt aufstellen müssen, damit sie zukunftsfähig bleiben. Mit praxisnahen Impulsen, Best Cases und Interviews mit Expertinnen und Experten.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren